Im Zuge eines Dreiecksgeschäfts wurde das Johannesschlössl vom Domkapitel an den Erzbischof abgetreten und das Schloss Schönleiten gelangte in den Besitz des Domkapitels.
Gemeldet werden müssen innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und nicht im Inland steuerbare sonstige Leistungen.