Eine formal abweichende Ausnahme auf kommunaler Ebene stellt der Beschluss eines Doppelhaushalts (zweijährig) dar, der jedoch in Form von zwei einzelnen Haushaltssatzungen dargestellt werden muss.
Für die Elementarkinder im Alter von drei bis sechs Jahren soll spätestens zum Doppelhaushalt 2025/2026 ein Schlüssel von eins zu zehn erreicht werden.
Erstmals für die Jahre 2005/2006, dann für 2008/2009, 2010/2011, 2012/2013, 2015/2016, 2017/2018 und, so ist beabsichtigt, auch für 2020/2021 wurden Doppelhaushalte aufgestellt.