Unter dem Verwaltungsstrafrecht kann noch weiter unterschieden werden zwischen allgemeinem Verwaltungsstrafrecht, Finanzstrafrecht und Disziplinarrecht.
In den Bundesländern wird das Disziplinarrecht für Landesbeamte in jeweils eigenen Gesetzen geregelt, die trotz zum Teil abweichendem Recht in Detailfragen dem gleichen Konzept folgen.
Ferner unterliegen einem Disziplinarrecht Gefangene, Untergebrachte in der Sicherungsverwahrung sowie Personen in einem Dienstverhältnis zur evangelischen Kirche.