Die Traindirektoren besaßen den Rang eines Obersts oder Oberstleutnants und hatten gegenüber den Bataillonen sowie dem Personal des Traindepots die Disziplinargewalt eines Regimentskommandeurs.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Pflichterfüllung musste eine Disziplinargewalt eingesetzt werden, die vielen Aufgaben der Gemeinschaft führten zur Ausbildung von Ämtern.