Die Ermittlungen des kaiserlichen Disziplinargerichts endeten 1897 mit der unehrenhaften Entlassung aus dem Reichsdienst unter Verlust seines Titels und seiner Pensionsansprüche.
Weitere Institutionen mit Gerichtscharakter waren das Disziplinargericht für Richter, das Disziplinargericht für nichtrichterliche Beamte, das Seeamt, das Oberseeamt und das Wuchergericht.
Sie entscheiden in der Besetzung mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern bzw. im Falle des erstinstanzlichen Disziplinargerichts für Notare mit zwei Richtern und einem Notar.