Die teilweise unvollständige Kennzeichnung der Typen hat mehrfach zu Problemen bei Bombenentschärfung, Demilitarisierung und Entsorgung dieser Typenreihe geführt.
Auch die durchgeführte Demilitarisierung und die Versenkung von Geheimsachen legt den Schluss nahe, dass man dem möglicherweise noch existierenden Feind nichts in die Hände fallen lassen wollte.
Die Bedingungen ähneln dabei denen von 1996, besonders wird klargestellt, dass die Benutzung als Museum keine Demilitarisierung nach sich ziehen darf und Ersatzteile und Projektile weiter gelagert werden müssen.
Demilitarisierung bedeutet hier, dass Schusswaffen fachgerecht teilzerstört werden und die Wiederherstellung ihrer militärischen Eigenschaften nicht oder nur unter sehr hohem Aufwand möglich ist.