Bei Abschluss eines Deckungsgeschäftes der Bank erwirbt der Kunde das Eigentum direkt von dem anderen Marktteilnehmer kraft dessen Verfügungsermächtigung bzw. erwirbt dieser das Eigentum aufgrund einer Verfügungsermächtigung des Kunden.
Bei der Spekulation mittels Leerverkäufen identifizieren Marktteilnehmer überbewertete Spekulationsobjekte und vertrauen darauf, dass bis zum Abschluss des Deckungsgeschäfts der geringere Fundamentalwert des Objekts zu einem Kursrückgang führt.