Andererseits unterlagen der Abgabe auch Verbindlichkeiten, die nicht durch Grundpfandrechte gesichert waren, wenn das schuldende Unternehmen nicht der Kreditgewinnabgabe unterlag, es sich aber um Dauerschulden im Sinne des Gewerbesteuerrechts handelte.
Die Leasingraten sind in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten eines gewerblichen Leasingnehmers, der das Objekt weder als Anlagevermögen ausweist, noch Dauerschulden aus dessen Finanzierung bilanzieren muss.