In der Beleihungspraxis der Kreditinstitute stellen Grundschulden gegenüber Hypotheken auf Grund ihrer mangelnden Akzessorietät zur Darlehensschuld den Regelfall dar.
Es wurde auch versucht, die Maßnahme als Folge der zurückgehenden Umsätze darzustellen, so dass der Verkauf nötig war, um Darlehensschulden zu begleichen.
Wenn die Wertentwicklung des Investmentfonds geringer ist als erwartet, dann entsteht am Ende der Darlehenslaufzeit eine Finanzierungslücke, weil der Wert der Investmentanteile geringer ist als die dann fällige Darlehensschuld.