Die Tätigkeit der Burschenschaften wurde verboten, die Freiheit von Presse und Universitäten massiv eingeschränkt und die Verfassungsdiskussion zunächst beendet.
1829 kam es schließlich zum Bruch: die arminischen Burschenschaften wurden aus dem Dachverband ausgeschlossen, die Existenzberechtigung wurde ihnen abgesprochen.
An den Berliner Hochschulen studierende Absolventen des Gymnasiums gründeten 1877 eine schlagende Studentenverbindung, den Verein ehemaliger Klosteraner, der sich bald zur Burschenschaft der Klosteraner weiterentwickelte.