Das Bundeswaldgesetz führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausdrücklich neben dem Betreten auf, allerdings beschränkt auf Wege und Straßen.
Wegmarken seiner Präsidentschaft waren das Forstpolitische Programm 1966, die Förderung der Forstlichen Zusammenschlüsse, steuerliche Erleichterungen für die Forstwirtschaft und seine maßgebliche Beteiligung bei der Ausgestaltung des Bundeswaldgesetzes.