Damit erklärte das Bundesverfassungsgericht erstmals in einem Wahlprüfungsverfahren eine Regelung des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig, so dass eine Notwendigkeit zur gesetzlichen Neuregelung entstand.
Der Bundestag beschloss daraufhin eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, einige Bundesländer setzten entsprechende Regelungen ihrer Wahlgesetze außer Kraft.