Beim Bundesverwaltungsgericht sind derzeit 13 Senate eingerichtet: zehn Revisionssenate, zwei Wehrdienstsenate und ein Fachsenat (zu letzterem: i. V. m. Abs.
Ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung ist innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Abschiebungsanordnung beim Bundesverwaltungsgericht zu stellen (Abs.
Die herrschende Meinung und das Bundesverwaltungsgericht kommen zu dem Ergebnis, § 78 regele die Passivlegitimation und somit die Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit.