Bis zur Einstellung des Geschäfts mit Privatanlegern zum Jahresende 2012 wurden Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze sowie die Tagesanleihe als Daueremissionen begeben.
Die vorzeitige Rückgabe von Bundesschatzbriefen war nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres in Höhe von maximal 5.000 Euro Nennwert pro Gläubiger alle 30 Zinstage möglich.