Gemäß ihrer Satzung wurden Bundesparteitage nicht öffentlich abgehalten; für die Zulassung von Gästen oder Vertretern der Presse war ein Beschluss des Bundesvorstandes nötig.
Er führt die Beschlüsse des Bundesparteitages und des Bundesausschusses durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen.