Wichtiger sind in der Regel die planerische Bewältigung von Eingriffsfolgen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen, landschaftspflegerischen Begleitplänen, der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz oder Umweltberichten (nach Baugesetzbuch).
Das Gemeindegebiet ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt, enthält jedoch auch große Ausgleichsflächen aufgrund des Landes- und Bundesnaturschutzgesetzes.
Innerhalb des Naturschutzgebietes befinden sich zwei Tiefbrunnen, sodass einige Flächen gleichzeitig den Regeln des Wasserschutzes, der Naturschutzverordnung und denen des Bundesnaturschutzgesetzes unterworfen sind.
Ziel des Naturschutzes ist, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten (Bundesnaturschutzgesetz).
Heute ist der Schönbuch wirtschaftlich kaum noch von Bedeutung, neben dem Naturschutz überwiegen heute die Nutzungsbereiche Erholung und Freizeitsport, denen im Bundesnaturschutzgesetz Gleichrangigkeit eingeräumt wird.