Die Kommission E des ehemaligen Bundesgesundheitsamts sah 1988 eine Indikation des Adonisröschenkrauts für leichte Herzinsuffizienz und nervöse Begleitsymptomatik.
Bereits in den 1980er Jahren wurden durch das Bundesgesundheitsamt gegen Weise interne Untersuchungen wegen seiner umfangreichen und hochdotierten Nebentätigkeit als Gutachter geführt.
Kontroversen gibt es auch zwischen Befürwortern und selbst innerhalb einer Behörde, z. B. beim Bundesgesundheitsamt: 1982 noch dagegen, nach dem Wechsel eines Abteilungsleiters dafür.
Durch die Vereinigung des von ihm geleiteten Instituts mit anderen Instituten zum Bundesgesundheitsamt 1952 wurde er Erster Direktor am Bundesgesundheitsamt.
1986 veröffentlichte die Kommission E des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes eine (Positiv-)Monographie über Hirtentäschelkraut mit den Indikationen: leichte Menorrhagien und Metrorrhagien, Nasenbluten und oberflächliche blutende Hautverletzungen.
Dass sich besonders gefährdete Personen in allen Lebenslagen vorsichtiger verhalten als ihre Mitmenschen, ist Gegenstand gesundheitlicher Aufklärung und ein wichtiges Ziel des Bundesgesundheitsamtes.