Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Vorschrift (Aktenzeichen Z B1 – P 1011-9/04) zur Regelung der Korruptions­vorsorge, die für alle Beschäftigten der Bundeszoll- und Bundesfinanzverwaltung gilt.
Es gab Vorlagen des Vertriebenenausschusses, des Verkehrsausschusses und des finanzpolitischen Ausschusses (Einführung der Bundesfinanzverwaltung, Erfassung der Steuersünder).