In den Zuständigkeitsbereich fallen Zivilprozesssachen, Straf- und Bußgeldsachen, Familiensachen, Betreuungs- und Nachlasssachen, Grundbuch- und Hinterlegungsverfahren, Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen.
Es wurden 25 Zivilkammern, davon sieben Kammern für Handelssachen, zwölf große Strafkammern, sieben kleine Strafkammern, davon vier Jugendkammern sowie vier Strafvollstreckungskammern und drei Kammern für Bußgeldsachen gebildet.