Für ihre regelmäßigen Boteneinrichtungen erließen viele Fürsten und Städte Botenordnungen, in den die Boten auf Wahrung des Briefgeheimnisses eidlich verpflichtet waren und hohe Strafen drohten.
Die Grundrechte garantierten die Freiheit der Wohnung, das Briefgeheimnis, und im Ausland genoss ein Reichsbürger den konsularischen Schutz des Reichs.
Sie seien, so lauteten die Vorbehalte gegen die Beschäftigung von Frauen, nicht imstande, die nötige Amtsautorität auszuüben, und täten sich schwerer, das Briefgeheimnis zu hüten.
In diesem Feld sollten keine Informationen über den Inhalt des Briefes aufgebracht werden, da über das Sichtfenster die Wahrung des Briefgeheimnisses nicht gewährleistet ist.