Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs.
Die Beförderung zum Löschmeister setzt eine abgeschlossene Gruppenführerausbildung, die zum Brandmeister eine abgeschlossene Zugführer-Ausbildung voraus.