Dabei spricht er sich für eine „neue und gerechte Bodenordnung“ aus, die nicht den Marktmechanismen verhaftet ist und die sich der Bodenspekulation entzieht.
Die Gemeinde erhielt bei der Übernahme die staatliche Auflage, das Anwesen denkmalgemäß zu pflegen und künftige Bodenspekulationen mit dem Hoflößnitzanwesen zu unterbinden.
Entlang der Straße setzt aufgrund der Asphaltierungspläne eine massive Bodenspekulationen ein, die zur Verdrängung von Kleinbauern durch Sojaproduzenten führt.
Dies blieb aber nicht seine Position, 1929 wollte er das Privateigentum erhalten sehen, allenfalls bei Bodenspekulation und Warenhäusern eine Ausnahme machen.
Die Gemeinde erhielt die staatliche Auflage, das Anwesen denkmalgemäß zu pflegen und künftige Bodenspekulationen mit dem Hoflößnitzanwesen zu unterbinden.