Dass dennoch mit einer nennenswerten Zahl verlorener illuminierter Handschriften zu rechnen ist, beweisen spätere Illustrationen, die Nachwirkungen nicht erhaltener Bildvorlagen sind.
Im Fall der Reproduktionsfotografie konnten die Bildvorlagen so genannte Durchsichtvorlagen sein, wie das Diapositiv zum Beispiel, oder auch Aufsichtvorlagen wie Fotoabzüge, Zeichnungen oder Gemälde.
Diese Bezeichnungen stammen aus der Zeit der optischen Rasterung, als die Bildvorlagen durch Überlagerung mit einem Distanz- oder Magentaraster gerastert wurde (siehe auch Druckraster).
Da die Ebenen an den Innenseiten als Streifen erscheinen, entscheidet neben der Handfertigkeit des Produzenten auch die Bildvorlage über die gelungene Wirkung.
Er „[…] schnappt sich seine Bildvorlagen, indem [er] als Hochsitz-Schütze vor dem Fernseher ausharrt und mit der Foto-Kamera im Anschlag auf spannende Konstellationen wartet.
Die Belichtung des Negativs erfolgte mit einer Kamera (Fotografie) oder im Durchlichtverfahren (Fotokopie), bei dem sich die Bildvorlage in direktem Kontakt mit dem Negativ befand.