Die gesamte Materie eines Fachgebiets – etwa Personalrecht, Gesellschaftsrecht, Steuer- oder Bilanzrecht – wird dabei auf jeweils ca. 1.500 Seiten aufbereitet.
Das deutsche und österreichische Bilanzrecht eröffnet dem Bilanzierenden bei der Bemessung der Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einige Wahlrechte.