Während die Nutzung von Ausweis-, Gliederungs- und Erläuterungswahlrechten zur formellen Bilanzpolitik gehört, ist die Nutzung von Bewertungswahlrechten, Ermessensspielräumen und Sachverhaltsgestaltungen ein Teil der materiellen Bilanzpolitik.
Als konservativ wird eine Bilanzpolitik bezeichnet, welche die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens tendenziell zu schlecht – im Vergleich zu den tatsächlichen Verhältnissen – darstellt.
Während die Unternehmen in Bezug auf staatliche Stellen meist über Anreize verfügen, eine möglichst konservative Bilanzpolitik zu verfolgen, gilt dies nicht in Bezug auf Banken.
Ziel der Bilanzpolitik allgemein und der Bilanzkosmetik speziell ist die Präsentation eines Jahresabschlusses, den die interessierte Öffentlichkeit positiv bewertet.
Während die Bilanzpolitik allgemein zwischen Sachverhalts- und Darstellungsgestaltung unterscheidet, konzentriert sich die Bilanzkosmetik auf die Sachverhaltsgestaltung.