Über die reinen Bilanzierungsvorschriften hinaus enthalten viele Konzernrichtlinien auch Vorgaben zu Prozessen der Konzernabschlusserstellung, Festlegungen über einzurichtende Kontrollen und rechnungslegungsbezogene konzerninterne Genehmigungsregelungen.
In einigen Fällen können die Forderungen und Verbindlichkeiten in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen aufgrund von Bilanzierungsvorschriften unterschiedlich sein (echte Aufrechnungsdifferenzen).
Im Zusammenhang der Bilanzierungsvorschriften wird das Anwartschaftsrecht im Rahmen einer vornehmlich wirtschaftlichen Betrachtungsweise wie das (zukünftige) Vollrecht behandelt, sodass der Vorbehaltskäufer die Vorbehaltsware bereits aktivieren darf.