Es besteht keine Bilanzierungspflicht und es erfolgt keine öffentliche Abschlussprüfung, doch muss namentlich ein Rechnungsführer benannt werden, der bestimmte Aufgaben im Rahmen des Gesetzes zu erfüllen hat.
Trifft den Rechtsinhaber eine Bilanzierungspflicht (siehe Bilanzierungsfähigkeit), sind die Rechte als Vermögenswerte zu aktivieren (mit Ausnahme selbst geschaffener Firmenwerte, Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbarer immaterieller Vermögenswerte; Abs.