Es bestehe der Verdacht auf Untreue, Geldwäsche, Bilanzfälschung, Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Verstöße gegen finanzstrafrechtliche Vorschriften.
Die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung erfasst hauptsächlich Steuerhinterziehung, Bilanzfälschung, Konkursstraftaten und Verstöße gegen das Gesetz für Aktiengesellschaften.
2009 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Insiderhandel und Bilanzfälschung gegen die Führung des Unternehmens ermittelte.
Er war ein englischer Sträfling, der wegen Bilanzfälschung und betrügerischen Bankrotts im Jahr 1809 vor Gericht kam und 1812 zum Tode verurteilt wurde.
Hierzu zählen etwa die Bilanzfälschung (des Handelsgesetzbuchs) und der Gründungsschwindel (des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des Aktiengesetzes).
Als Bilanzfälschung und Bilanzmanipulation bezeichnet man die bewusst oder leichtfertig unrichtige Wiedergabe der Lage eines Unternehmens in der Bilanz.