Zuletzt wendet sich das zuständige Hauptzollamt, das vom Braumeister über jeden Brauvorgang informiert werden muss, mit der Erhebung der Biersteuer an den Brauer.
So bekamen sie 1510 durch die Stadt die Befreiung von der Biersteuer und entgingen in den nächsten Jahrzehnten auch dem Wüten der Calvinisten und Bilderstürmer unversehrt.
Die Auferlegung einer Biersteuer führte 1488 zum Bierkrieg mit den altmärkischen Städten, ein Konflikt, der so zu der Zeit mehrfach und unabhängig voneinander auch in anderen Reichsgebieten ausgetragen wurde.