Bei zusammenhängenden Unterbrechungen des Kurzarbeitergeldes von einem Monat verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend, bei einer mindestens dreimonatigen zusammenhängenden Unterbrechung beginnt die Bezugsdauer neu.
Aufgrund von Übergangsregelungen im Pensionsrecht kann unter Umständen die Grenze von fünf Jahren maximaler Bezugsdauer von Altersteilzeit überschritten werden.
Eine Versorgungsordnung legt die vom Arbeitgeber im Versorgungsfall bei Erreichen einer festen Altersgrenze zu erbringende Leistung nach Höhe, Fälligkeit und Bezugsdauer und die dafür vom Arbeitnehmer erwartete Gegenleistung fest.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei vorzeitigem Beginn der Rente vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter die Rente für die gesamte Bezugsdauer um 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gemindert wird.
Vom skandinavischen Modell wurde die Regelung übernommen, sowohl für die Mutter als auch für den Vater jeweils einen festgelegten Anteil der Bezugsdauer des Elterngeldes zu reservieren.