Die Jugendräte werden alle zwei Jahre in den Stadtbezirken gewählt und vertreten die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Gemeinderat, dem Oberbürgermeister, den Bezirksbeiräten und der Stadtverwaltung.
Die Bezirksjugendräte beschließen Verbesserungsvorschläge und geben Anregungen für die Belange junger Menschen, die sie an den jeweiligen Bezirksbeirat, an den Gemeinderat bzw. an die Stadtverwaltung herantragen.
In jedem der 17 Stadtbezirke gibt es einen Bezirksbeirat, dem 12 dort wohnende Bürger angehören, die der Gemeinderat entsprechend dem Abstimmungsergebnis der Gemeinderatswahl bestellt.