Die Person oder der Personenkreis, in deren Interesse eine Bewertung durchgeführt wird, heißt Bewertungssubjekt, der zu bewertende Gegenstand heißt Bewertungsobjekt.
Quantitativ ist demnach die Berichterstattung ausgewogen, wenn sie dem Pluralismusgebot entspringt und die Auswahl der Fakten und Standpunkte zum Bewertungsobjekt im Mittelpunkt des Interesses steht.
Vielmehr soll die wahre Wertfindung dadurch erreicht werden, dass sehr viele Bewertungsobjekte und -subjekte in den Bewertungsprozess einbezogen werden.