Produktionswirtschaftliche Ziele sollen einerseits dem mittleren und unteren Management per Zielvereinbarung einen Bewertungsmaßstab bieten, an dem sich die entsprechenden Personen orientieren können.
Unter Herstellungskosten versteht man im betrieblichen Rechnungswesen einen ursprünglichen Bewertungsmaßstab für in der Produktion hergestellte Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter.
Nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und österreichischen Unternehmensgesetzbuches sind die Herstellungskosten der Bewertungsmaßstab für hergestellte Vermögensgegenstände.