Bei den Forschungsarbeiten zur Unternehmensbewertung stehen die Verbindung der Unternehmensbewertung zur Rechtsprechung sowie die Frage normzweckadäquater Bewertungsgrundsätze im Fokus.
Darunter beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Kostenwesen/Kalkulation, Bewertungsgrundsätze, Marketing und Vertrieb, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder Manteltarifvertrag.
So werden die Kapitalbestände unter anderem durch Wechselkursveränderungen, neue Bewertungsgrundsätze (z. B. Anpassung an internationale Rechnungslegungsstandards) verändert.
Auf ihm baut das Tageswertprinzip als Bewertungsgrundsatz auf, wonach die Bewertung des Vermögens zu einem am Bewertungsstichtag am Markt abgeleiteten Wert zu erfolgen hat.
Besondere Bewertungsgrundsätze, die im Ergebnis zu Bewertungsabschlägen führen, finden bei der Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapital- und Personalgesellschaften, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie für das Wohnhaus Anwendung.
Der sich hieraus ergebende Bedarf zur Neuregelung der Bewertungsgrundsätze wurde von allen politischen Gruppen und den Parteien zum Anlass genommen, Berechtigung und Durchführung einer Erbschaftsteuer generell zu erörtern.
In diesem wurden u. a. erstmals Arbeiter und Angestellte nach gemeinsamen Bewertungsgrundsätzen entlohnt, eine flexible Jahresarbeitszeit mit Zeitkonten eingeführt und die Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens beteiligt.