Das bedeutet aber auch, dass wenn mehrere wirtschaftliche Einheiten im Sinne des Bewertungsgesetzes (§ 2 BewG) übertragen oder verkauft werden, mehrere Erwerbsvorgänge stattfinden.
Wenn die Wohnung außerdem noch sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit enthält, gilt das Gebäude im Steuerrecht als Zweifamilienhaus (§ 75 des Bewertungsgesetzes).
Der Vervielfältiger ist in den Anlagen 3–8 des Bewertungsgesetzes tabelliert und berücksichtigt Baujahr und Bauweise des Gebäudes sowie die Gemeindegröße, in der das Grundstück liegt.
Die Bewertung des Wirtschaftsguts richtet sich für die Ertragsteuern nach den Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Steuerbilanz, für die Substanzsteuern hingegen nach dem Bewertungsgesetz.
Zum allgemeinen Steuerrecht gehören die Rechtsgebiete, die gleichsam als Klammer um die Einzelsteuern gezogen werden (wie etwa Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Finanzgerichtsordnung, Finanzverwaltungsgesetz u. a.).
Bei der Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung (Recht), Formwechsel oder Einbringung) von Unternehmen sieht das Umwandlungssteuergesetz vom Grundsatz den Ansatz des gemeinen Wertes (Bewertungsgesetz, als höchstmöglichen Wert) vor.