Nach der damaligen Gerichtsverfassung berieten die Geschworenen unter sich und man erkannte, dass sie mit der Anwendung der gesetzlichen Beweisregeln überfordert sein könnten.
Deshalb ist in Hinblick auf allgemeine Beweisregeln und spezielle handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsvorschriften auch auf die ordnungsgemäße Dokumentation dieser Kommunikationsformen zu achten.
So können etwa feste Beweisregeln gelten oder der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, und es können bestimmte Beweismittel vorgeschrieben oder ausgeschlossen (Beweisverbot, z. B. Folter) sein.
Um ein sachgerechtes, den Beweisregeln der Rechtsordnung genügendes ärztliches Gutachten erstellen zu können, muss der Gutachter über solide fachmedizinische Kenntnisse und über versicherungsrechtliche Grundkenntnisse verfügen.