So forschte er beispielsweise über die Nebenintervention und das Beweisrecht im Zivilprozess sowie die Wechselbeziehungen zwischen materiellem Recht und Prozessrecht.
Im Bereich des Prozessrechts bildet das Beweisrecht mit Arbeiten zum rechtsgenügenden Beweis und den Beweisverboten einen zentralen Forschungsgegenstand.