Schäden durch Überweisungsbetrug werden in der Regel von Kreditinstituten beglichen, das Opfer ist aber im Zweifel in der Beweispflicht, nicht leichtfertig gehandelt zu haben.
Die beweispflichtige Partei, die ihrer Beweispflicht nicht durch andere Beweismittel nachkommen kann, kann die Vernehmung des Gegners als Partei beantragen (Abs.
Daher ist der Besitzer in einem Prozess nicht verpflichtet sein Eigentum zu beweisen, denn die Beweispflicht trägt derjenige, der das Eigentum des Besitzers bestreitet.