Eine Arbeitsunfähigkeit setzt keine vollkommene Handlungsunfähigkeit (Bettlägerigkeit) voraus, sondern es genügt, wenn sie ein Hindernis bei der künftigen Leistungserbringung darstellt.
Hilfreich ist ebenso die Einstellung und Kompetenz des Betroffenen, seiner Angehörigen und der Pflegenden, dass Bettlägerigkeit nicht als unvermeidlich hingenommen, sondern vermieden oder verringert wird.
Je nach Risiko und Begleitumständen (Übergewicht, Operation, lange Flugreise, Bettlägerigkeit) kann eine Thromboseprophylaxe, z. B. mit Heparinspritzen, angezeigt sein.
Die Phasen der Entwicklung von Bettlägerigkeit werden von fünf konstanten Faktoren beeinflusst: Liegepathologie, Krankheitsfortschritt, Individualität und Temperament, Situationsbewältigung, Einstellung und Kompetenz.
In der anschließenden Terminalphase, die wenige Tage bis mehrere Wochen andauern kann, führt der fortschreitende körperliche Verfall oft zu eingeschränkter Mobilität bis hin zur Bettlägerigkeit.
Dazu zählt zunehmende Schwäche, die letztendlich in die Bettlägerigkeit führt, mit den damit einhergehenden Risiken des Wundliegens und von Kontrakturen.