Sollte es betriebsbedingt erforderlich sein, Teile der Personalakte aus organisatorischen Gründen an verschiedenen Betriebsstandorten aufzubewahren, so hat in der Stammakte ein entsprechender Verweis zu stehen.
Der Betriebsstandort war insofern günstig, weil mit dem Zufluss der Veischede eine ausreichende Wassermenge zum Antrieb eines Wasserrades mit dem angeschlossenen Fallhammer zur Verfügung stand.
Weiterhin erfolgen Aussiedlungen oder Teilaussiedlungen insbesondere aufgrund von Platzmangel am bestehenden Betriebsstandort, Zusammenführung der betrieblichen Einrichtungen und auch aufgrund immissionsschutzrechtlicher Probleme.