Die Betriebspflicht bezeichnet im Gewerbemietrecht die Verpflichtung des Gewerbemieters aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, die von ihm angemieteten Räume eines Einkaufs- oder Dienstleistungszentrums während festgelegter Zeiten für die Kundschaft geöffnet zu halten.
Insbesondere Fragen des diskriminierungsfreien Netzzugangs zur Eisenbahninfrastruktur, der Betriebspflicht von Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der Fahrzeugzulassung wurden von ihm dabei untersucht.
Ebenfalls sind die Öffnungszeiten, in denen der Flugplatz geöffnet ist, also an- und abfliegenden Flugzeugen zur Verfügung steht, von der Betriebspflicht umfasst.