Nach dem schrittweisen Erhalt der Betriebsgenehmigungen in den nachfolgenden Wochen konnten die übrigen Flugzeuge der Fluggesellschaft den Liniendienst wieder nach und nach aufnehmen.
Die Planung scheiterte jedoch an den niederländischen Behörden, die keine Betriebsgenehmigung für ein Fahrzeug erteilen wollten, dessen Fahrer hinter der Ladung sitzt.
Zuvor war von verschiedenen Seiten starker Druck auf die Regierung ausgeübt worden, der bis zur von manchen Energieversorgern erhobenen Forderung der unbegrenzten Betriebsgenehmigungen reichte.
Bei der Vergabe oder Änderung von Betriebsgenehmigungen für Flughäfen wird die zu erwartende Lärmbelastung nicht gemessen, sondern berechnet und zu erwartende Lärmschutzzonen werden rechnerisch bestimmt.