Treffen diese Voraussetzungen zu, wird der Gewinn nach Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, d. h. die Berechnungsgrundlage wird der Umsatz der sich aus den aufzuzeichnenden Betriebseinnahmen bildet.
Wenn zum Beispiel nach Ermittlung bisher nicht bekannter und nicht erfasster Betriebseinnahmen die zu diesen Einnahmen gehörende Betriebsausgaben ebenfalls berücksichtigt werden.