Kapitalerhöhungen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich, wenn Investitionen geplant sind (Sachinvestitionen oder Beteiligungserwerb) und deren bisherige Deckungsquote durch Eigenkapital erhalten bleiben soll.
Hinsichtlich der Technik des Beteiligungserwerbs an einer börsennotierten Aktiengesellschaft kann zunächst danach unterschieden werden, ob die Aktien an der Börse oder außerbörslich erworben werden.
Bei Mischholdings mit operativem Geschäftsbereich ist der Beteiligungserwerb nur dann hauptsächlicher Unternehmensgegenstand, wenn er einen wesentlichen Teil des Geschäftsbetriebs ausmacht.
Es wird erläutert, dass öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen durch die Auslagerung von Aufgaben aus den Kernhaushalten der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände) durch Neugründungen oder durch Beteiligungserwerb entstehen.