Provisionsverluste sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie Geschäfte mit vom Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit neu geworbenen Kunden oder im Umsatz erheblich gesteigerte Bestandskunden betreffen.
Das Unternehmen wurde dafür kritisiert, dass lediglich neue Kunden reinen Ökostrom beziehen können und Bestandskunden teilweise immer noch Strom aus fossilen Quellen beziehen.