Die Höhe der Bischofsbesoldung orientiert sich an der Beamtenbesoldung für leitende Positionen des höheren Verwaltungsdienstes, der Besoldungsordnung B. Es gibt hierbei Unterschiede zwischen den Diözesen.
Die Ämter (mit ihren Amtsbezeichnungen) sowie Dienstgrade und ihre Besoldungsgruppen werden in Besoldungsordnungen (im Bund: Bundesbesoldungsordnungen) geregelt.