Stufe 2 des Familienzuschlags wird gewährt, wenn der Besoldungsempfänger verheiratet, verwitwet oder geschieden mit Unterhaltspflichten ist und ein zu berücksichtigendes Kind hat (Abs.
Die Gesamtzahl der in einem Kalenderjahr bei einem Dienstherrn vergebenen Leistungsprämien und -zulagen darf 15 Prozent der Zahl der bei dem Dienstherrn vorhandenen Besoldungsempfänger nicht übersteigen (Abs.
Leistungsprämien oder Leistungszulagen, die wegen einer wesentlichen Beteiligung an einer durch enges arbeitsteiliges Zusammenwirken erbrachten Leistung an mehrere Besoldungsempfänger gewährt werden, gelten zusammen nur als eine Leistungsprämie oder Leistungszulage.
Besteht für den Besoldungsempfänger selbst Anspruch auf freie Heilfürsorge, so hat dieser nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen.
Zur Besoldung gehört ein Familienzuschlag, der für annähernd gleiche Lebensverhältnisse für Besoldungsempfänger unabhängig von der Anzahl der Kinder sorgen soll.
Die vermögenswirksamen Leistungen sind der einzige Teil der gesetzlich zustehenden Besoldung, auf die ein Besoldungsempfänger ganz oder teilweise verzichten kann (Abs.