Besitzstörung liegt im deutschen Sachenrecht vor, wenn jemand den Besitzer einer Sache ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis (verbotene Eigenmacht) in seinen Besitzrechten beeinträchtigt.
Für die Störaktion im Audimax, bei der Kunstblut verspritzt und Parolen geschrien wurden, verurteilte 2016 ein Bezirksgericht zehn Aktivisten zivilrechtlich wegen Besitzstörung.
Der Besitzschutzgedanke beruht nicht darauf, dass Besitzstörungen grundsätzlich unterbunden werden, sondern dass im Streit über das Eigentum nicht zur Selbsthilfe gegriffen wird.
Um Besitzstörung handelt es sich auch, wenn jemand dem Pächter eines Grundstücks alle Zugänge zu diesem sperrt, ohne selbst Besitz am Pachtgrundstück zu ergreifen.