Im japanischen Mittelalter trachtete insbesondere die Schicht der Land besitzenden Feudalklasse danach, urbar gemachtes Land an die Nachkommen weiterzugeben.
Ihre Abgeordnete kamen aus den besitzenden bzw. gebildeten Ständen, aus ländlichen und gewerblichen Kreisen, auch aus dem akademisch gebildeten Beamtentum.
Zum Unterhalt dieser Armen in den jeweiligen kommunalen Gemeinschaften wurden die besitzenden Bürger ab 1563 gesetzlich unter der Androhung von Haftstrafen gezwungen.
Es steht ihm sowohl gegenüber demjenigen zu, der die verbotene Eigenmacht ausübt als auch gegenüber dem nach Weitergabe der Sache fehlerhaft Besitzenden.
Weiterhin bezeichnete eine "Drohne" in der älteren politischen Polemik die Gruppe der Besitzenden, gleich welchen sozialen Alters sie sein mochten (alter Adel, Bourgeoisie, Neureiche).