Das Bundesgericht beurteilte den Fall eines Mannes, der kurz vor Mitternacht am letzten Tag der Beschwerdefrist eine elektronische Beschwerde an die versicherungsrechtliche Abteilung eingereicht hatte.
Erst dann kann beim Ausschuss eine Beschwerde eingereicht werden, eine Beschwerdefrist ist nicht vorgesehen, dennoch wird üblicherweise eine Beschwerde nach fünf Jahren nicht mehr entgegen genommen (ratione temporis).